Allgemeine Geschäftsbedingungen der car-systeme GmbH & Co.KG 01/2023
01. Dem Auftragnehmer wird die Genehmigung erteilt, die Aufträge an seine Subunternehmer zu vermitteln. In diesem Fall gelten diese AGB analog.
02. Der Auftrag wird schriftlich per Internet unter "www.car-systeme.de", per E-Mail, per Fax oder bei Abholung erteilt. Für registrierte Kunden besteht die Möglichkeit der Auftragserteilung über telefonische Hotline. In diesem Fall zählt der Auftrag als verbindlich erteilt.
03. Aufträge können kostenfrei nur bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn storniert werden. Sollte nach Ablauf dieser Frist storniert werden kann der Auftragnehmer Schadenersatz in H?he von 100% der Leistung verlangen!
04. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Arbeitsblattes / Übernahmeprotokolls bei Abholung. In jedem sind sämtliche vorhandenen Beschädigungen des Fahrzeuges eingetragen.
05. Der Berechnung des Auftrages liegt die jeweils gültige Preisliste, bzw. die jeweils gültige Preisvereinbarung zu Grunde.
06. Wenn der Auftragnehmer den Ausführungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen z.B. durch Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Fachkräften oder Zulieferungen, ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerung zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
07. Für die Übergabe bzw. Beendigung des Auftrages gilt die Vereinbarung des Auftrages.
08. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin der Auftrag durch Übergabe des Fahrzeuges beendet werden kann. Eine Verzögerung um mehr als 15 Minuten ist dem Auftragnehmer gemäß gültiger Preisliste zu vergüten.
09. Zahlungen sind, wie im Auftrag vereinbart, im Voraus, nach Auftragsausführung oder bei entsprechender Bonität durch Übersendung der Rechnung zu leisten.
10. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nicht ausüben.
11. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.
12. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand, soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
13. Versicherungsschutz nach Maßgabe der allgemein verbindlichen Beförderungsbedingungen besteht für Schäden, die beim Be- und Entladen oder während der Überführung / des Transports entstehen. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Überführung / den Transport von fabrikneuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, ab Übernahmestelle durch den Auftragnehmer. Voraussetzung ist, dass ein Protokoll der Übernahme gefertigt wurde.
Nicht versichert: Nicht vermeidbare Steinschläge; bei gebrauchten Fahrzeugen Schäden aus Lack- und Schrammschäden; bei allen Fahrzeugen die Haftung für infolge innerer, nicht erkennbarer Betriebsschäden wie z.B. Funktionsstörungen bzw. Defekte von Motor, Elektronik, Bremsen, Autoradio/CD-Player und Navigationsgeräte.
14. Bei Überführungen per eigener Achse besteht die Ersatzpflicht nach Maßgabe der AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) für Schäden während der Überführung am überführten Kraftfahrzeug.
15. Darüber hinausgehender Versicherungsschutz muss vorher schriftlich vereinbart und durch den Auftraggeber zusätzlich vergütet werden.
16. Äußerlich sichtbare Schäden und fehlendes Zubehör müssen bei Abnahme des Fahrzeuges auf dem Übernahmeprotokoll, und zwar auf dem Original und dem Durchschlag, reklamiert werden. Diese Handhabung gilt auch für Selbstabholungen. Für herstellungstechnische Mängel kann keine Haftung übernommen werden.
17. Bei Anlieferung durch Abstellen und Schlüsseleinwurf außerhalb der üblichen Geschäftszeit muss eine Reklamation zunächst sofort telefonisch oder per Fax (+49 03621 - 7549070) spätestens bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Arbeitstages erfolgen. Sämtliche Schadenmeldungen sind vorab telefonisch an die zentrale Hotline unter +49 03621 - 7549068 zu melden und anschließend schriftlich nachzureichen.
18. Generell ist bei Schäden von mehr als 500 Euro mit dem Auftragnehmer abzustimmen, ob ein Sachverständiger hinzuzuziehen ist. In diesem Fall ist nach Begutachtung eine Schadenrechnung zusammen mit dem Gutachten zu erstellen. Bei Wertminderungsforderung ist eine Bestätigung des Endkäufers vorzulegen, dass ihm die attestierte Wertminderung als Nachlass eingeräumt wurde.
19. Bei Schäden bis zu 500 Euro ist eine detaillierte Reparaturrechnung mit Teileentnahmeschein ggf. Fremdleistungsrechnung und Lieferschein / Frachtbrief vorzulegen.
20. In allen Reparaturrechnungen sind verwendete Ersatzteile mit Selbstkostenpreisen zu berechnen.
21. Ein Abrechnung Fiktiv nach Gutachten ist ausgeschlossen. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zu ersetzen, der von einem Gutachter festgestellt wird.
23. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach denjenigen Bestimmungen, die unwirksam sind, am nächsten kommen.
24. Für jeden Auftrag gilt deutsches Recht.
25. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche mit Kaufleuten gilt ausschließlich als Gerichtsstand der Firmensitz des Auftragnehmers.