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Allgemeine Geschäftsbedingungen der car-systeme GmbH & Co.KG 01/2023

01. Dem Auftragnehmer wird die Genehmigung erteilt, die Aufträge an seine Subunternehmer zu vermitteln. In diesem Fall gelten diese AGB analog.

02. Der Auftrag wird schriftlich per Internet unter "www.car-systeme.de", per E-Mail, per Fax oder bei Abholung erteilt. Für registrierte Kunden besteht die Möglichkeit der Auftragserteilung über telefonische Hotline. In diesem Fall zählt der Auftrag als verbindlich erteilt.

03. Aufträge können kostenfrei nur bis 48 Stunden vor  Auftragsbeginn storniert werden. Sollte nach Ablauf dieser Frist storniert werden kann der Auftragnehmer Schadenersatz in H?he von 100% der Leistung verlangen!

04. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Arbeitsblattes / Übernahmeprotokolls bei Abholung. In  jedem sind sämtliche vorhandenen Beschädigungen des Fahrzeuges eingetragen.

05. Der Berechnung des Auftrages liegt die jeweils gültige Preisliste, bzw. die jeweils gültige Preisvereinbarung zu Grunde.

06. Wenn der Auftragnehmer den Ausführungstermin  infolge  höherer  Gewalt  oder Betriebsstörungen z.B. durch Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Fachkräften oder Zulieferungen,  ohne  eigenes Verschulden  nicht  einhalten  kann,  besteht  auf Grund hierdurch  bedingter  Verzögerungen  keine  Verpflichtung  zum Schadensersatz. Der Auftragnehmer  ist  jedoch  verpflichtet,  den  Auftraggeber  über  die  Verzögerung  zu unterrichten, soweit dies  möglich und zumutbar ist.

07. Für die Übergabe bzw. Beendigung des Auftrages gilt die Vereinbarung des Auftrages.

08. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin der Auftrag durch Übergabe des Fahrzeuges beendet werden kann. Eine Verzögerung um mehr als 15 Minuten ist dem Auftragnehmer gemäß gültiger Preisliste zu vergüten.

09. Zahlungen sind, wie im Auftrag vereinbart, im Voraus, nach Auftragsausführung oder bei entsprechender Bonität durch Übersendung der Rechnung zu leisten.

10. Eine  Aufrechnung  mit  Gegenforderungen  ist  ausgeschlossen.  Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nicht ausüben.

11. Dem  Auftragnehmer  steht  wegen  seiner  Forderung  aus  dem  Auftrag  ein vertragliches  Pfandrecht  an  den  aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht  kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.

12.  Der  Auftragnehmer  haftet  für  Schäden  und  Verluste  am  Auftragsgegenstand, soweit  ihn,  seine  gesetzlichen  Vertreter  oder  seine  Erfüllungsgehilfen  ein Verschulden trifft.

13.  Versicherungsschutz  nach  Maßgabe  der  allgemein verbindlichen Beförderungsbedingungen besteht für Schäden, die beim Be- und Entladen oder während der Überführung / des  Transports  entstehen. Der Versicherungsschutz  bezieht  sich  auf  die Überführung / den  Transport von  fabrikneuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen,  ab  Übernahmestelle  durch  den  Auftragnehmer. Voraussetzung ist, dass ein Protokoll der Übernahme gefertigt wurde. 


Nicht versichert: Nicht vermeidbare Steinschläge; bei gebrauchten Fahrzeugen Schäden aus Lack- und Schrammschäden; bei allen Fahrzeugen die Haftung für infolge innerer, nicht erkennbarer Betriebsschäden wie z.B. Funktionsstörungen bzw. Defekte von Motor, Elektronik, Bremsen, Autoradio/CD-Player und Navigationsgeräte.

14.  Bei  Überführungen per eigener Achse besteht  die  Ersatzpflicht  nach  Maßgabe  der  AKB (Allgemeine  Bedingungen  für  die Kraftfahrtversicherung) für Schäden während der Überführung am überführten Kraftfahrzeug.

15. Darüber hinausgehender Versicherungsschutz muss vorher schriftlich vereinbart und durch den Auftraggeber zusätzlich vergütet werden. 

16.  Äußerlich sichtbare Schäden und  fehlendes Zubehör müssen bei Abnahme des Fahrzeuges  auf  dem  Übernahmeprotokoll,  und  zwar  auf  dem Original und dem Durchschlag, reklamiert  werden.  Diese  Handhabung  gilt  auch  für  Selbstabholungen.  Für herstellungstechnische Mängel kann keine Haftung übernommen werden.

17. Bei  Anlieferung  durch Abstellen und Schlüsseleinwurf außerhalb  der  üblichen Geschäftszeit  muss  eine  Reklamation zunächst sofort telefonisch oder per Fax (+49 03621 - 7549070) spätestens bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Arbeitstages erfolgen. Sämtliche Schadenmeldungen sind vorab telefonisch an die zentrale Hotline unter +49 03621 - 7549068 zu melden und anschließend schriftlich nachzureichen.

18.  Generell  ist  bei  Schäden  von  mehr  als  500 Euro mit  dem Auftragnehmer abzustimmen, ob ein Sachverständiger hinzuzuziehen ist. In diesem Fall ist nach Begutachtung eine Schadenrechnung zusammen mit dem Gutachten zu erstellen. Bei Wertminderungsforderung ist eine Bestätigung des Endkäufers vorzulegen, dass ihm die attestierte Wertminderung als Nachlass eingeräumt wurde.

19.  Bei Schäden bis zu 500 Euro  ist  eine  detaillierte  Reparaturrechnung mit Teileentnahmeschein ggf. Fremdleistungsrechnung  und Lieferschein / Frachtbrief vorzulegen.

20. In allen Reparaturrechnungen  sind  verwendete Ersatzteile mit Selbstkostenpreisen zu  berechnen.

21. Ein Abrechnung Fiktiv nach Gutachten ist ausgeschlossen. Bei  Totalschäden  ist  der  Wiederbeschaffungswert  des Fahrzeuges zu ersetzen, der von einem Gutachter festgestellt wird.

23. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach denjenigen Bestimmungen, die unwirksam sind, am nächsten kommen.

24. Für jeden Auftrag gilt deutsches Recht.

25. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche mit Kaufleuten gilt ausschließlich als Gerichtsstand der Firmensitz des Auftragnehmers.

 

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